Am 05. und 06. Februar 2022 finden in der Stadthalle Zerbst die offenen Landesmeisterschaften der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen in den Lateinamerikanischen Tänzen statt.

Zeitplan

Das Turnier wird aufgrund der erfreulich vielen Startmeldungen als 2-Flächenturnier durchgeführt. Die Startzeiten der einzelnen Klassen finden Sie hier.

Corona- und Hygieneregeln

Die Corona- und Hygieneregeln in der Übersicht sind hier zu finden.

Achtung! Aufgrund der hohen Meldezahlen und den damit verbundenen Kapazitätsengpässen im Saal müssen wir die Anzahl der Begleitpersonen begrenzen. Pro Paar können wir leider nur eine Begleitperson zulassen. Sonstige Zuschauer können wir aufgrund der vielen Teilnehmer leider gar nicht zulassen. 
Sollte sich daran etwas ändern, werden wir es an dieser Stelle sofort veröffentlichen.

Um die Zugangsprüfung zur Veranstaltungsstätte möglichst schnell und reibungslos durchführen zu können, bitten wir alle zutrittsberechtigen Personen, die nachfolgende für sie zutreffende Selbstverpflichtungserklärung auszufüllen und zum Turniertag mitzubringen.

Formular Paare

Formular Begleitperson

 

Für den Sportwettkampf gilt das 2G-Zugangsmodell. Nach der 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt zutrittsberechtigte Personen sind demnach:

  1. geimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis vorlegen,

  2. genesene Personen, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis vorlegen,

  3. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  4. Personen, die eine Testung* mit negativem Testergebnis vorlegen oder durchführen, und für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das neuartige Coronavirus SARS- CoV-2 geimpft werden konnten, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2- Maske ohne Ausatemventil tragen; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen. (*eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die nicht älter als 48 Stunden ist, oder eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist)

Zusätzliche Tests erhöhen die Sicherheit einer Veranstaltung. Wir bitten daher alle zutrittsberechtigen Personen, sich am Turniertag zu testen, um eine eventuell symptomlose Infektion rechtzeitig erkennen zu können.

 

 

 


"Förderung im Nachwuchsleistungssport"


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